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Rechtliches

DIE SATZUNG

Satzung des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V. vom 14. Oktober 2006

1 NAME, SITZ UND ZWECK

1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V.“. Soweit der Name in englischer Übersetzung („Institute of Art and Law e.V.“) geführt wird, soll der Zusatz „German“ vorangestellt werden.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in D – 69117 Heidelberg, Mantelgasse 10, und ist im Vereinsregister eingetragen.

2 Zweck

(1) Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke:

a) Die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre an der Schnittstelle von Kunst und Recht. Hierzu gehören insbesondere Fragestellungen, die sich aus folgenden Bereichen ergeben:

1 Archäologische Güter

  1. Auktionen
  2. Eigentumsrecht
  3. Grund- und menschenrechtlicher Schutz der Kunstfreiheit
  4. Internationales Kunstrecht
  5. Kunsthandel
  6. Kulturgüterschutz einschließlich historischer Gartenanlagen und Parks
  7. Kunststeuerrecht und Kunstzollrecht
  8. Kunststiftungsrecht
  9. Kunststrafrecht
  10. Kunstversicherungsrecht
  11. Kunstvölkerrecht unter besonderer Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge
  12. Messerecht
  13. Medienrecht
  14. Museumsrecht, insbesondere Leihverkehr
  15. Restitutionsrecht
  16. Historische Gartenanlagen und Parks
  17. Streitbeilegung
  18. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  19. b) Jede gemeinnützige Aktivität, die der Erreichung der vorgenannten Ziele dient. Hierzu zählen insbesondere
  20. Seminare, Vorträge, Workshops, Regelmäßige Herausgabe eines Rundschreibens („Newsletter“)
  21. Veröffentlichungen (ggf. unter eigener ISBN) einschließlich Internetauftritten,(insbesondere internationale) Kooperationen mit Stellen, die sich gleichen oder ähnlichen Aufgaben widmen.
  22. sonstige Aktivitäten, die den Austausch zwischen Wissenschaft und Forschung mit der Praxis an der Schnittstelle von Kunst und Recht bezwecken, einschließlich der Verbindung zu den Kunst- und Kunstwissenschaften.

(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur zugunsten der von ihm verfolgten Zwecke verwendet werden; durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden.

3 Foren

(1) Der Verein kann Foren zu speziellen Fragestellungen an der Schnittstelle von Kunst und Recht bilden. Derzeit bestehen zwei Foren, nämlich das Forum „Internationales Kunstrecht“ und das Forum „Kunsthandelsrecht“. Der Vorstand kann weitere Foren bilden, Foren schließen oder aus dem Verein ausgliedern. 

(2) Soweit der Vorstand im Rahmen seiner allgemeinen Geschäftsführungsbefugnis nicht selbst die Funktion der Leitung der Foren übernimmt, kann er zur Führung der Geschäfte eines Forums einen besonderen Vertreter als „Leiter des Forums“ bestellen. Bestellt der Vorstand keinen besonderen Vertreter und besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, soll der Vorstand die Geschäftsführung eines Forums einem bestimmten Vorstandsmitglied durch Beschluss zuweisen. Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands, nämlich Einzelvertretungsbefugnis nach §  10 Abs. 3, bleibt davon unberührt.

(3) Der Vorstand kann auch über die Foren Kooperationen mit Stellen mit gleichen oder ähnlichen Tätigkeitsfeldern, insbesondere universitären oder sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen, eingehen. 

4 MITGLIEDSCHAFT
4 Mitglieder

(1) Mitglieder des Vereins können werden: natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften und Firmen, die dem Vereinszweck (§ 2) nahe stehen.

(2) Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand erworben. Die Beitrittserklärung ist an den Vorstand zu richten. Die Aufnahmeentscheidung liegt im freien Ermessen des Vorstands. Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begründung.

5 Beiträge

(1) Die Mitglieder leisten Jahresbeiträge. Die Mitgliederversammlung legt Mindestbeiträge und die Form ihrere Entrichtung fest. Im Übrigen bleibt die Beitragsleistung der Selbsteinschätzung der Mitglieder überlassen. Die Mitglieder sollen bei ihrem Eintritt den Jahresbeitrag, den sie zu leisten bereit sind, bekannt geben.

6 Ehrenmitglieder

Wer sich besondere Verdienste um den Verein erworben hat, kann von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit zum Ehrenmitglied ernannt werden. Gleiches gilt für Personen, die sich besondere Verdienste in der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre an der Schnittstelle von Kunst und Recht erworben haben. Ehrenmitglieder haben ohne Beitragspflicht die Rechte der übrigen Mitglieder.

7 Rechte der Mitglieder

(1) Sämtliche Mitglieder haben je eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

(2) Die Mitglieder haben bevorzugten Zutritt zu den Veranstaltungen des Vereins. Sie werden zu den Veranstaltungen des Vereins eingeladen.

8 Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung, die für das Ende eines Geschäftsjahres zulässig ist. Mitglieder, die das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigen oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung grob zuwider handeln, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor dem Vorstandsbeschluss ist das auszuschließende Mitglied zu hören. Gegen den Ausschluss kann Einspruch innerhalb von zwei Wochen beim Vorstand eingelegt werden. Bis zu dessen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.

(2) Ein Mitglied scheidet automatisch aus dem Verein aus, wenn es mit der Bezahlung seines Beitrags zwei Jahre im Rückstand ist und trotz Mahnung durch den Vorstand säumig bleibt. Das Ausscheiden erfolgt zu der auf das zweite Jahr folgenden Jahresmitte. Der Vorstand stellt das Ausscheiden fest und teilt dies dem Mitglied schriftlich mit.

III.VEREINSORGANE

9 Organe

Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand,

b) der Beirat,

c) die Mitgliederversammlung.

10 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus: a) einem Ersten Vorsitzenden b) einem Zweiten Vorsitzenden.

(2) Der Vorstand beschließt einstimmig. 

(3) Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins befugt.

11 Wahl des Vorstandes

(1) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihr Amt endet jedoch erst mit der Wahl der Nachfolger.

(2) Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist der Vorstand berechtigt, für die restliche Amtsdauer durch einstimmigen Beschluss einen Nachfolger zu bestimmen. Durch einen solchen Beschluss können auch zwei Funktionen zusammengelegt werden.

12 Vertretung des Vereins

Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder seinen satzungsmäßigen Stellvertreter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, jeweils mit Alleinvertretungsbefugnis.

13 Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Er erstellt jährlich einen Rechenschaftsbericht.

(2) Der Jahresabschluss (Vermögens-, Aufwands- und Ertragsrechnung) ist dem Rechnungsprüfer rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung vorzulegen.

(3) Der Vorstand gibt sich im Bedarfsfalle eine Geschäftsordnung.

14 Beirat

(1) Der Verein hat einen Beirat. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Erfüllung des in § 2 Abs. (1) genannten Vereinszwecks zu beraten und insbesondere beim Angebot fachspezifischer Veranstaltungen für Vereinsmitglieder mitzuwirken.

(2) Der Beirat soll sich aus namhaften Vertretern aus dem Bereich Kunst und Recht in Wissenschaft und Praxis zusammensetzen. Der Vorstand benennt die Beiratsmitglieder. Die Benennung bedarf der Zustimmung durch die Mitglieder des Vereins in der nächsten auf die Benennung folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Beiratsmitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Beiratsmitglieder, die das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigen oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung grob zuwider handeln, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor dem Vorstandsbeschluss ist das auszuschließende Mitglied zu hören. Gegen den Ausschluss kann Einspruch innerhalb von zwei Wochen beim Vorstand eingelegt werden. Bis zu dessen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.

(3) Der Beirat tritt zu Sitzungen zusammen, wann immer ihm dies erforderlich erscheint. Der Vorstand des Vereins hat das Recht, im Bedarfsfalle die Einberufung einer Beiratssitzung zu verlangen.

(4) Der Beirat gibt sich im Bedarfsfalle eine Geschäftsordnung.

15 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und die Rechenschaftslegung desVorstandes entgegen. Sie erteilt dem Vorstand Entlastung. Sie wählt den Vorstand. Sie ist zuständig für Beschlüsse über Satzungsänderungen und eine etwaige Auflösung des Vereins. Sie wählt ferner den Rechnungsprüfer.

(2) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr mit einer Frist von mindestens 20 Tagen vom Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich einberufen und von ihm geleitet.

(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist von dem Vorsitzenden binnen vier Wochen einzuberufen, wenn der Vorstand oder mindestens ein Zehntel aller Mitglieder unter Angabe der Beratungsgegenstände diese beantragen.

(4) Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ausgenommen bei Änderung des Vereinszweckes, bei Satzungsänderungen oder bei Auflösung des Vereins, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Der Beschluss einer Auflösung bedarf der Bestätigung einer zweiten Mitgliederversammlung, die binnen eines Vierteljahres einzuberufen ist.

(5) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

16VERMÖGENSVERWALTUNG, GESCHÄFTSJAHR UND RECHNUNGSPRÜFER

16 Vermögensverwaltung

Der Verein ist berechtigt, ihm übertragene Vermögensverwaltungen durchzuführen.

17 Geschäftsjahr und Rechnungsprüfer

(1) Das Geschäftsjahr endet zum 31. Juli eines Jahres.

(2) Der Jahresabschluss wird von einem Rechnungsprüfer geprüft, der von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt wird.

18 Auflösung

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden Hierzu ist die Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder notwendig. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand oder durch die Mitgliederversammlung bestellte Liquidatoren. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten

Zwecke fallen Namensrechte am Vereinsnamen „Institut für Kunst und Recht IKFUR“ an den Ersten Gründungsvorsitzenden RA Dr. Nicolai Kemle. Im Übrigen fällt das Vereinsvermögen an das Kurpfälzische Museum,

Hauptstraße 97, Postfach 10 55 20, D – 69045 Heidelberg.

Heidelberg, den 14.10.2006

Anwesende Gründungsmitglieder:

Dr. Julia El-Bitar, Dr. Alexander Ganz, Dr. Alexander Geckler, Ref.iur. Daniel Häret, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, Dr. Nicolai Kemle, Rain Karolina Kuprecht, Rain Martina Leis, Prof. Dr. iur. Dr. phil. h.c. Peter Michael Lynen, Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Dott. Francesca Ragno, Univ.-Prof. Dr. Gerte Reichelt, Prof. Dr. Kurt Siehr, Dr. Marc-Philippe Weller, Dr. Matthias Weller, stud.iur. Jörg Wünschel, Dr. Peter Zaar 

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Verantwortlicher:

Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V.

vertreten durch den Vorstand

Dr. Nicolai Kemle

Benjamin Hauck

Schröderstrasse 5

69120 Heidelberg

Tel.: +49 06221 3215207

info@ifkur.de

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Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.

  1. i) Google Analytics

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Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de).

  1. ii) Google Adwords Conversion Tracking

Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind.

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.

Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).

iii) WordPress

Wir verwenden die Open-Source-Software WordPress zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt (siehe Ziffer 4). Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Websitenutzung werden an unsere Server übertragen und in pseudonymen Nutzungsprofilen zusammengefasst. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten und um eine bedarfsgerechte Gestaltung unserer Website zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte erfolgt nicht.

Es wird in keinem Fall die IP-Adresse mit anderen den Nutzer betreffenden Daten in Verbindung gebracht. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Ihr Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Joomla Webanalyse erfasst. Sie können Cookies  auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.ifkur.de“ blockiert werden.

  1. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

– gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Sitzes des Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. wenden.

  1. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@ifkur.de.

  1. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

  1. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2025.

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V. von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

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vertreten durch den Vorstand

  1. Vorsitzender Dr. Nicolai Kemle
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