INSTITUT FÜR KUNST UND RECHT

Das Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. wurde im Jahre 2006 unter Beteiligung namhafter Vertreter des Kunstrechts in Heidelberg gegründet. Es handelt sich um das erste Institut in Deutschland, das sich ausschließlich der Schnittstelle von Kunst und Recht widmet. Das Institut übernimmt damit eine Funktion im öffentlichen Leben, die in anderen Ländern, insbesondere solchen mit großen Kunstmärkten und bedeutendem Ausstellungswesen (USA, Großbritannien, Schweiz), längst von vergleichbaren Institutionen ausgefüllt wird. Das Institut verfolgt den gemeinnützigen Zweck der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zu rechtlichen Fragestellungen, die sich aus verschiedenen Bereichen ergeben. Diese sind u.a. der Kulturgüterschutz auf allen Ebenen der Rechtsordnung (Völkerrecht, Europarecht, nationale Rechtsordnungen), der Schutz des internationalen Leihverkehrs zwischen Museen, die Restitution von im Holocaust entwendeter Kunstwerke, die archäologischen Funde und Kulturgüter, die kriegsbedingt außer Landes verbracht wurden, das Messe- und Auktionsrecht, Steuer-, Stiftungs- und Versicherungsrecht sowie das Export- und Strafrecht im Zusammenhang mit dem (internationalen) Handel von Kunstwerken und weiterhin das Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, Medienrecht.

Das Institut veranstaltet neben vielfältigen Vorträgen, Seminaren und Symposien, auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen, einmal jährlich den „Heidelberger Kunstrechtstag“. In Reaktion auf die heute fast schon typischerweise grenzüberschreitenden Sachverhalte besteht eine internationale Vernetzung: Kooperationen mit der österreichischen Forschungsgesellschaft Kunst & Recht in Wie sowie durch die Zusammenarbeit mit namhaften Kollegen in aller Welt. Unterstützt wird das IFKUR durch einen hochkarätigen, international besetzten Beirat.

Als erster Vorsitzender wurde Dr. Nicolai B. Kemle, Rechtsanwalt für Kunstrecht gewählt.