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Auktionsrecht: Anfechtung eines Gebotes bei geheimem Limit? |
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Herrmann-Josef Bunte untersucht in der FAZ Nr. 65 vom 17. 3. 2007, S. 45, im "Kunstmarkt" die Frage nach den Rechtsfolgen eines vom Auktionshaus geheim gehaltenen Limits. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Gebot eines Bieters, der in Unkenntnis des geheimen Limits bietet, nach §§ 119, 123 BGB wegen Irrtums bzw. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Dem steht eine weitverbreitete Praxis der Auktionshäuser gegenüber. |
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