Leider keine englische Übersetzung vorhanden. Die griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (Hellenic Society for Law and Archaeology – HSLA) und das Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. haben eine gemeinsame Kooperation beschlossen. Die griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (Hellenic Society for Law and Archaeology – HSLA) wurde im September 2006 von Juristen und Archäologen in Athen gegründet. Ziel der Gesellschaft ist es, als eine unabhängige Institution zur Förderung der Wissenschaft und Forschung des Antikenrechts beizutragen. Der Mangel an Information in der breiten Öffentlichkeit über Rechtsfragen, die mit Archäologie in Verbindung stehen und das Fehlen einer Organisation, die sich wissenschaftlich dem Antikenrecht widmet, führten zur Gründung der HSLA, einer nicht-gewinnorientierten Gesellschaft nach griechischem Recht. Die Gesellschaft fördert den Austausch von Standpunkten und Erfahrungen sowie die Verfahrensweiseb bei relevanten Problemen in Wissenschaft und Forschung bietet freien Informationszugang für jeden Interessierten zu Themen des Antikenrechts (in Griechenland besonders im hinblick auf Bauvorhaben wichtig vor allem was Bauvorhaben) und unterstützt die Etablierung eines globalen Netzwerkes von nationalen und internationalen Institutionen zur Förderung des Antikenrechts HSLA bietet auf ihrer Website (www.law-archaeology.gr) hauptsächlich Informationen bezüglich des griechischen Rechts. Die Förderung und Entwicklung des Internationalen Antikenrechts kann nur global auf effiziente Weise betrachtet werden. Dazu soll HSLA mit den griechischen Erfahrungen beitragen. Über international wichtige Entscheidungen, Gesetze und Diskussionen soll stets berichtet werden. HSLA konzentriert sich hauptsächlich auf Fragen des allgemeinen Antikenschutzes, Imports und Exports, illegalen Handels und der Rückführung, der Ausgrabungsrechte und –pflichten, sowie auf rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit Sammlungen und des Besitzen von Antiken, Museumsrecht, Steuer- und Versicherungsfragen, Recht auf Eigentum, private und staatliche Bauvorhaben sowie staatliche Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Rechts.
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