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Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin zur Berufungsentscheidung im Fall Hans Sachs |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 19. February 2010 |
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Die Pressestelle des Kammergerichts Berlin teilt mit: "Pressemitteilung Berlin, den 18.02.2010 Pressemitteilung Nr. 9/2010 vom 18.02.2010
Die Präsidentin des Kammergerichts Pressestelle der Berliner Zivilgerichte Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin Die rund 4.260 Plakate umfassende Kunstsammlung „Sachs“ bleibt im Besitz des Deutschen Historischen Museums. Das Museum muss die Blätter, die im Jahre 1938 im Auftrag des Reichspropagandaministeriums dem Sammler Dr. Hans Sachs weggenommen wurden, nicht an dessen Erben herausgeben. Das hat das Kammergericht in einem am 28. Januar 2010 verkündeten Urteil entschieden.
In seiner jetzt vorgelegten Entscheidungsbegründung führt der 8. Zivilsenat des Gerichts aus, eine Rückforderung nach allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen sei ausgeschlossen. Es sei zwar seinerzeit nicht zu einer förmlichen Enteignung der Plakatsammlung gekommen. Entgegen der Auffassung des Museums lasse sich nicht feststellen, dass im Laufe der Zeit anderweitiges Eigentum begründet und der Erbe nicht Eigentümer der zur Sammlung gehörenden Plakate aus den Jahre 1896 bis 1938 geworden sei. In der DDR sei kein Volkseigentum daran entstanden. Die Wegnahme sei aber als nationalsozialistische Unterdrückungsmaßnahme einzustufen, weil dem Vater des Klägers die Plakate wegen seiner jüdischen Abstammung ungerechtfertigt entzogen worden seien. Damit könnten nur Ansprüche nach dem alliierten Rückerstattungsrecht und den Wiedergutmachungsvorschriften des Bundesrückerstattungsgesetzes geltend gemacht werden. Diese Regelungen dienten speziell zur „Entwirrung der durch nationalsozialistische Unrechtsakte geschaffenen Fakten“ und hätten Vorrang vor zivilrechtlichen Ansprüchen. Das Deutsche Historische Museum habe sich zudem in rechtlich schützenswerter Weise darauf eingestellt, die Sammlung behalten zu dürfen. Ansprüche wegen Rückgabe der Plakate seien über einen langen Zeitraum nicht geltend gemacht worden. Der Sammler Dr. Hans Sachs habe um den Verbleib der Blätter gewusst. In einem Brief vom 23. Mai 1966 an einen Mitarbeiter des Museums für Deutsche Geschichte etwa habe er zum Ausdruck gebracht, er habe bereits aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eine größere Abfindungssumme ausgezahlt bekommen, die alle seine Ansprüche gedeckt habe. Er sei lediglich ideell und nicht materiell an einer Zusammenarbeit mit dem Museum interessiert. Schließlich habe der Erbe nicht beweisen können, dass das u.a. herausverlangte Plakat „Die blonde Venus“ Bestandteil der Sammlung gewesen sei. Das Landgericht Berlin hatte in der Vorinstanz das Museum verurteilt, ein Plakat aus der Sammlung an den Erben herauszugeben. Dem ist das Kammergericht im Berufungsverfahren nicht gefolgt. Kammergericht, Urteil vom 28. Januar 2010, Az. 8 U 56/09 Landgericht Berlin, Urteil vom 10. Februar 2009, Az. 19 O 116/08 Vgl. zu diesem Verfahren auch die Pressemitteilung Nr. 07/2009 vom 10. Februar 2009. Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)."
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Staatliche Kunstsammlungen Dresden und Familie von Lehndorff einigen sich über Rückgaben |
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Geschrieben von Kemle
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Wednesday, 17. February 2010 |
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Newsropa.de berichtet: "Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und die Familie von Lehndorff haben sich heute abschließend auf die Restitution von Kunstwerken verständigt. Darüber informiert der kaufmännische Direktor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Dirk Burghardt. Demnach erhält die Familie sieben Gemälde, ein Pastell und siebenundzwanzig Bände des Zedler`schen Lexikons aus dem 18. Jahrhundert zurück. Die Kunstwerke verbleiben, so Dirk Burghardt, auf Bitten der Familie noch zirka ein Jahr bei den Staatlichen Kunstsammlungen. Danach sollen sie nach jetzigem Stand auf Gut Steinort ausgestellt werden. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden waren im Juni 2006 über einen Restitutionsantrag der Familie von Lehndorff informiert und gebeten worden, in ihren Beständen zu deren früherem Eigentum zu recherchieren. Die gesuchten Kunstwerke waren daraufhin in den Beständen der Gemäldegalerie Alte Meister, im Kupferstich-Kabinett und in der Kunstbibliothek ermittelt worden. Die Kunstwerke waren von Steinort/Ostpreußen über die Burg Kriebstein, wohin sie Ende 1944 gelangten, in den Besitz der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gekommen. Hier waren sie zunächst im Albertinum. Später wurden die sieben Gemälde in der Gemäldegalerie Alte Meister im Depot verwahrt und als Gemälde ungeklärter Herkunft geführt. Die 27 Bände des Lexikons gelangten in die Kunstbibliothek, das Pastell in das Kupferstich-Kabinett." Quelle: newsropa. de, 17.02.2010, Link:http://www.newsropa.de/index.php?id=115&tx_ttnews[tt_news]=12718&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=c07f451d6d
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Schweiz: Bilaterales Abkommen zur UNESCO-Konvention von 1970 mit Kolumbien |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 5. February 2010 |
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Das Schweizerische Bundesamt für Kultur teilt mit: "Bern, 01.02.2010 (BAK) - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Didier Burkhalter, hat heute den kolumbianischen Ausssenminister Jaime Bermúdez Merizalde zur Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut empfangen. Die Vereinbarung umfasst Maßnahmen der Zusammenarbeit zum Schutz archäologischer Kulturgüter. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Kolumbien haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des kulturellen Erbes zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit geschütztem archäologischem Kulturgut zu verhindern. Die Vereinbarung regelt den Transfer von archäologischen Kulturgütern zwischen den beiden Staaten und ist auf jene Objektkategorien anwendbar, welche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe des jeweiligen Vertragsstaates sind. Archäologische Altertumsfunde sind sowohl in der Schweiz wie auch in Kolumbien geschützt. Die Datierung der Objektkategorien aus der Schweiz erstreckt sich ungefähr bis 1500 n. Chr., während es sich bei den besonders geschützten kolumbianischen Altertümern um präkolumbische Objekte handelt. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits mit Italien im Oktober 2006, mit Peru im Dezember 2006 und mit Griechenland im Mai 2007 unterzeichnet. Der bilaterale Vertrag mit Kolumbien ist der vierte seiner Art und stützt sich auf das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer. Für die Umsetzung und den Vollzug der Vereinbarung sowie des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur zuständig". Volltext: http://www.bak.admin.ch/aktuelles/03123/03124/03141/index.html?lang=de. Eine eingehende Analyse zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 in der Schweiz mit besonderer Berücksichtigung der bilateralen Abkommen findet sich in Weller/Kemle/Lynen (Hrsg.), Künstlerschutz - Kulturgüterschutz - Tagungsband des II. Heidelberger Kunstrechtstags, Schrifen zum Kunst- und Kulturrecht Bd. 4, Nomos-Verlag Baden-Baden 2009, S. 97 ff.
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 5. February 2010 )
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Emile Zuckerkandl fordert vom Belvedere nach neuem Kunstrückgabegesetz das Klimt-Gemälde "Mohnwiese" |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 5. February 2010 |
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Der Standard, Wien, v. 04.02.2010 teilt mit: "Emile Zuckerkandl fordert vom Belvedere das Klimt-Gemälde 'Mohnwiese' zurück, das er nach dem Krieg Rudolf Leopold verkauft hatte. Der Fall erfülle, so Anwalt Alfred Noll, die Bestimmungen des Rückgabegesetzes. ...2003 wandte sich ... Noll an Ernst Bacher, den damaligen Leiter der Kommission für Provenienzforschung. Und dieser antwortete, dass der Sachverhalt seines Erachtens eine Restitution nach dem Rückgabegesetz ausschließe. Doch im November 2009 wurde das Gesetz, wie berichtet, novelliert. Seither sind nicht nur Kunstwerke rückgabefähig, die nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verbot der Ausfuhr von Gegenständen unentgeltlich in das Eigentum des Bundes übergegangen sind, sondern alle Gegenstände, die Gegenstand von Rückstellungsverfahren waren. Noll ist der Überzeugung, dass die Mohnwiese daher restituiert werden muss". Volltext: http://derstandard.at/1263706771564/Auf-Schnaeppchenjagd. Ergänzend: http://derstandard.at/1263706773442/Provenienzforschung-Sinnlose-Aktivitaeten.
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 5. February 2010 )
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Österreich: 11 Dossiers zu Werken des Leopold Museums |
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Geschrieben von Weller
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Thursday, 4. February 2010 |
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Das österreichische Bundesministerium für Kultur teilt mit: "Das Kulturministerium setzt einen weiteren Schritt zur Klärung und Bewertung der Vergangenheit einzelner in Diskussion befindlicher Bestände der Leopold Museum-Privatstiftung: Nach der abgeschlossenen ersten Phase der Arbeit der unabhängigen Provenienzforscher Mag. Dr. Sonja Niederacher und MMag. Dr. Michael Wladika richtet das Kulturministerium wie geplant ein unabhängiges Gremium zur Bewertung der vorliegenden Dossiers der Forscher ein. Die Zusammensetzung des Germiums wurde auch mit dem Vorstand der Privatstiftung besprochen. Die ersten elf Dossiers der Provenienzforscher zu 23 Werken der Sammlung werden außerdem ab sofort auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Arbeitsauftrag des Gremiums ist eine umfassende Sichtung der vorliegenden Dossiers sowie die Bewertung, ob - unabhängig von einer nicht bestehenden zivilrechtlichen Verpflichtung - in den vorliegenden Fällen unter den Gesichtspunkten des - wenn auch hier nicht anwendbaren - Kunstgüterrückgabegesetzes der Tatbestand der Entziehung vorliegt und Handlungsbedarf für den Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung besteht. Diese Bewertungen wird das Gremium dem Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung übermitteln. Das Kulturministerium und die Öffentlichkeit werden ebenfalls über diese Bewertungen informiert. Das neu geschaffene Gremium wird zehn Personen umfassen. Vorsitzender des Gremiums wird der ehemalige Justizminister Dr. Nikolaus Michalek. Die Mitglieder des Gremiums: BM a.D. Dr. Nikolaus Michalek (Vorsitz) SChef Dr. Harald Dossi Präsident Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Clemens Jabloner Vizepräs. i.R. Dr. Manfred Kremser Univ.-Prof. Dr. Franz Stefan Meissel Botschafterin i.R. Dr. Eva Novotny Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner emer.-Univ. Prof. Dr.Theo Öhlinger Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel Botschafter Dr. Ferdinand Trauttmansdorff "Wir schaffen in der Debatte um die Leopold Museum-Privatstiftung gemeinsam klare Fakten und Grundlagen für verantwortungsvolle Entscheidungen des Vorstandes. Die komplexe rechtliche und historische Situation hat jahrelang ein gemeinsames lösungsorientiertes Vorgehen im Interesse aller Beteiligten erschwert. Die Bewertungen des Gremiums rund um Dr. Nikolaus Michalek werden wichtige Grundpfeiler für die Entscheidungen des Vorstandes der Privatstiftung Leopold darstellen. Ich danke Mag. Dr. Sonja Niederacher und MMag. Dr. Michael Wladika für ihre Arbeit und freue mich, dass wir Dr. Nikolaus Michalek und die weiteren Mitglieder für die Arbeit in diesem Gremium gewinnen konnten", so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied. Wien, 03.02.2010". Sämtliche Dossiers sind einsehbar unter: http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/pm/20100203a.xml.
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 4. February 2010 )
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Konferenz zu Kunstverkäufen für Devisen in der DDR geplant |
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Geschrieben von Weller
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Wednesday, 3. February 2010 |
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Das Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam plant für 2011 eine internationale Konferenz zu ungeklärten staatlichen Kunstverkäufen zu DDR-Zeiten. Die dreitägige Konferenz mit zwölf Vorträgen habe den Titel «Kunst gegen Valuta - der staatliche Ausverkauf von Kunst und Antiquitäten zur Devisenbeschaffung in der DDR», sagte der Direktor des Zentrums, Julius H. Schoeps, am Dienstag. Dabei gehe es um den damaligen staatlichen Zugriff auf private Sammlungen, die Rolle der Museen als Zulieferer und Profiteure sowie die Bedeutung der Kunsthändler in der DDR. «Wir wollen herausbekommen, was damals tatsächlich geschehen ist», sagte Schoeps. Es gehe um Fragen wie: Wohin und an wen sind welche Werke verkauft worden? Wem gehören sie heute? Das Thema sei noch nicht aufgearbeitet und werde mit der Konferenz in Berlin oder Potsdam erstmals groß aufgegriffen. Wie bei der seit einigen Jahren schwelenden Debatte um die NS-Raubkunst gehe es bei dem staatlichen Verkauf von Kunstwerken aus der DDR nun um die Rückgabeproblematik. «Das ist ein Thema, das zur Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte dazugehört», sagte Schoeps. An der Konferenz sollen Kunsthistoriker, Juristen, Museumsvertreter und Zeitzeugen aus dem In- und Ausland teilnehmen. Nach der Konferenz ist eine Ausstellung im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam geplant. Quelle: Neue Musikzeitung v. 02.02.2010, http://www.nmz.de/node/74733.
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Geschrieben von Administrator
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Monday, 1. February 2010 |
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Die 4. Ausgabe 2009 des Kunstrechtsspiegels steht unter folgendem Link als PDF-Datei zum Download bereit: Kunstrechtsspiegel 04/09 - PDF
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Bundesrat Didier Burkhalter unterzeichnet eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rück |
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Geschrieben von Kemle
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Monday, 1. February 2010 |
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Bundesrat Didier Burkhalter unterzeichnet eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut mit Kolumbien Bern, 01.02.2010 - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Didier Burkhalter, hat heute den kolumbianischen Aussenminister Jaime Bermúdez Merizalde zur Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut empfangen. Die Vereinbarung umfasst Massnahmen der Zusammenarbeit zum Schutz archäologischer Kulturgüter. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Kolumbien haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des kulturellen Erbes zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit geschütztem archäologischem Kulturgut zu verhindern. Die Vereinbarung regelt den Transfer von archäologischen Kulturgütern zwischen den beiden Staaten und ist auf jene Objektkategorien anwendbar, welche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe des jeweiligen Vertragsstaates sind. Archäologische Altertumsfunde sind sowohl in der Schweiz wie auch in Kolumbien geschützt. Die Datierung der Objektkategorien aus der Schweiz erstreckt sich ungefähr bis 1500 n. Chr., während es sich bei den besonders geschützten kolumbianischen Altertümern um präkolumbische Objekte handelt. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits mit Italien im Oktober 2006, mit Peru im Dezember 2006 und mit Griechenland im Mai 2007 unterzeichnet. Der bilaterale Vertrag mit Kolumbien ist der vierte seiner Art und stützt sich auf das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer. Für die Umsetzung und den Vollzug der Vereinbarung sowie des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur zuständig. Quelle: news.admin.ch, Link http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=31409
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Die große Kunst-Verschleuderung |
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Geschrieben von Kemle
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Saturday, 30. January 2010 |
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Michael Stürmer berichtet, dass das Hillwood Estate Museum in Washington den Verbleib russischen Kulturguts erforscht. "Revolutionen haben die Gewohnheit, die eigenen Kinder zu fressen. Zuvor aber leeren sie die eroberten Paläste, plündern die Museen und verkaufen das Familiensilber der früheren Herren. So ging es, ob Rom, Ägypten oder Griechenland, von je her. England nach dem Bürgerkrieg zwischen Parlament und Königspartei schickte die Schätze der Monarchie auf internationale Auktionen, wo die Standesgenossen des hingerichteten Königs kaufen ließen. Und so ging es auch in Sowjetrussland nach dem Sieg der Bolschewiki. Die großen westlichen Museen und Sammlungen wären um eine Größenordnung ärmer, hätten Sammler, Gönner und Händler nicht das Beste gekauft oder kaufen lassen, was nach 1918 die Sowjetherrscher in den internationalen Kunstmarkt warfen. [...] beginnt er den Artikel und berichtet über das neu erschienen Buch in Bezug auf die Kunst. Quelle: welt-online, welt.de, 30.01.201, Link: Artikel
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Wende im Resitutionsstreit um die Plakasammlung Hans Sachs |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 29. January 2010 |
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"Die Presse", www.diepresse.com (29.01.2010) berichtet: "Das Deutsche Historische Museum (DHM) darf die mehr als 4000 Werke aller Voraussicht nach behalten. Das Kammergericht Berlin entschied am Donnerstag in zweiter Instanz, dass Sachs-Sohn Peter zwar der Eigentümer ist, er aber die Herausgabe der Sammlung nicht erzwingen kann. 'Letztlich meinen wir, dass ein Herausgabe-Anspruch nicht mehr mit Treu und Glauben zu vereinbaren ist', sagte der Vorsitzende Richter Rainer Bulling. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Sachs-Anwalt Matthias Druba kündigte Rechtsmittel dagegen an". Volltext: http://diepresse.com/home/kultur/kunst/536027/index.do?_vl_backlink=/home/kultur/kunst/index.do Vgl. ferner Felix Kellerhoff, Die Welt: "Es soll wohl ein salomonisches Urteil sein: Im Streit um die Plakatsammlung von Hans Sachs hat das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz entschieden, dass zwar der Sohn und Erbe des Sammlers, Peter Sachs, Eigentümer der Kollektion ist und bleibt. Aber er kann das Deutsche Historische Museum (DHM) in Berlin, in dem die rund 4000 Stücke der wohl wichtigsten Sammlung von Kunst- und Werbeplakaten zwischen Ende des 19. Jahrhundert und 1933 derzeit aufbewahrt werden, nicht zur Herausgabe seines Eigentums zu zwingen". Volltext: http://www.welt.de/die-welt/kultur/article6023370/Gericht-Berlin-darf-Sachs-Sammlung-behalten.html
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 29. January 2010 )
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Geschrieben von Kemle
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Tuesday, 26. January 2010 |
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Um geraubte Kunst in der Zeit des Nationalsozialismus geht es am morgigen Mittwoch, 27. Januar, um 19 Uhr in der Bayerischen Staatsbibliothek (Fürstensaal). Unter dem Titel "NS-Kunstraub, NS-Raubkunst: Ein Thema für das NS-Dokumentationszentrum München?" führt der ehemalige Bezirksausschuss-Vorsitzende Klaus Bäumler ins Thema ein, der anschließende Vortrag des Kunsthistorikers Stefan Koldehoff lautet "Die Bilder sind unter uns: Das Geschäft mit der NS-Raubkunst". Der Bezirksausschuss Maxvorstadt lädt zu diesem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus alle Interessierten in die Ludwigstraße 16 ein. eda Quelle: sueddeutsche.de, 26.01.2010, Link
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Erste private Klimt-Restitution in Österreich |
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Geschrieben von Kemle
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Saturday, 16. January 2010 |
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"Gustav Klimts "Kirche in Cassone", eines der wichtigsten Landschaftsbilder des Malers, wurde nach langen Verhandlungen mit dem privaten Sammler, in dessen Familie sich das Gemälde seit vielen Jahren befand, an den Großneffen des österreichisch-ungarischen Industriellen Viktor Zuckerkandl restituiert. Am 3. Februar wird das Werk als Höhepunkt der Auktion für Impressionismus und Klassischer Moderne bei Sotheby's in London versteigert. Den Schätzpreis gab Sotheby's mit über zwölf Millionen Pfund an. "Neben der Tatsache, dass es sich bei Kirche in Cassone um eine Ikone der österreichischen Kunst handelt, macht vor allem die Provenienz aus einer der bedeutendsten österreichischen Vorkriegssammlungen dieses Gemälde zu einem nicht nur kunstgeschichtlich, sondern vor allem historisch äußerst wichtigen Zeugnis", sagt Sotheby's Österreich-Chefin Andrea Jungmann." berichtet das Wirtschaftsblatt aus Österreich. Vollständiger Artikel und Link: wirtschaftsblatt.at, 16.01.2010, Link: Artikel
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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 26. January 2010 )
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Gestohlener Monet nach zehn Jahren wiedergefunden |
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Geschrieben von Kemle
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Thursday, 14. January 2010 |
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Financial Times berichtet: Ein vor fast zehn Jahren in Polen gestohlenes Gemälde des Impressionisten Claude Monet ist wieder aufgetaucht. Das Werk "Strand von Pourville" wurde bei einem 41-Jährigen in der südpolnischen Stadt Olkusz entdeckt. Das teilte die Polizei in Posen am Mittwoch mit. Vollständiger Text und Quelle: Financial Times online, 14.01.2010, Link: Artikel
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Jordanien verlangt von Kanada Beschlagnahme der Schriftrollen vom Toten Meer anlässlich Ausstellung |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 8. January 2010 |
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Jordanien verlangt von Kanada die Beschlagnahme der Schriftrollen vom Toten Meer anlässlich ihrer Ausstellung im Royal Ontario Museum Toronto als Leihgabe des Staates Israel. Jordanien beruft sich mit seinem Beschlagnahmeverlangen dabei auf die 1954 Hague Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict. Im Einzelnen berichtet Patrick Martin im Globe and Mail vom 31. Dezember 2009:
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Gemälde von Picasso und Rousseau geraubt |
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Geschrieben von Kemle
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Sunday, 3. January 2010 |
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"Einbrecher haben aus einem Privathaus in Südfrankreich rund 30 Kunstwerke gestohlen – im Gesamtwert von rund 1,5 Millionen Franken." berichten die Internetseite von derbund.ch sowie bild.de. Die Gemälde wurdenmit weiteren Gemälden aus einem Privathaus in Südfrankreich gestohlen. Der Wert der Gemälde beträgt ca. 1,5 Millionen Franken. Quelle: derbund.ch, Link: Artikel; bild.de, Link: Artikel
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 3. January 2010 )
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