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NS-Raubkunst: Gemälde bleibt im Besitz des Museums |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Thursday, 12. April 2012 |
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Im Restitutionsstreit um das Gemälde "Leuchtturm mit rotierenden Strahlen“ von Paul Adolf Seehaus erzielte das Kunstmuseum Bonn mit den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim eine Einigung. Das Museum darf das Bild behalten, während die Erben eine finanzielle Entschädigung erhalten. Mehr unter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/ns-raubkunst-der-leuchtturm-bleibt-11715710.html http://www.handelsblatt.com/panorama/kunstmarkt/paul-adolf-seehaus-kompromiss-mit-flechtheim-erben/6501938.html
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Kunstdiebstahl: Cézanne-Gemälde aufgetaucht |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Thursday, 12. April 2012 |
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Das vor vier Jahren aus dem Schweizer Privatmuseum Bührle gestohlene Gemälde "Knabe mit roter Weste" von Paul Cézanne ist wieder aufgetaucht. Aufgefunden wurde es in Belgrad und wird derzeit von der Polizei untersucht. Weitere Informationen unter folgendem Link: http://www.zeit.de/kultur/kunst/2012-04/cezanne-gemaelde-belgrad
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 12. April 2012 )
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Pressemitteilung zur Konferenz "Cross border movement of cultural goods" |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Wednesday, 11. April 2012 |
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Die Pressemitteilung zur Konferenz der Hellenic Society for Law and Archaeology: Grenzüberschreitender Verkehr von Kulturgütern: Aktuelle Herausforderungen für Gesetzgeber Experten versammeln sich in Athen zur Problemanalyse Gutes Timing für die Umsetzung der Konventionen der Europäischen Kommission,der UNESCO und von UNIDROIT ATHEN, 3. April 2012 - Die rechtlichen Fragen bezüglich des Schutzes von Kulturgütern - wie Gemälde, Skulpturen, religiöses Eigentum und archäologische Stücke – stehen derzeit international im Rampenlicht. UNIDROIT und die UNESCO werden in den kommenden Monaten Vorschläge überprüfen und versuchen, neue Normen und Vorschriften für den Austausch von Kulturgütern zu erarbeiten. Um neues Licht auf die drängenden Grundfragen zu werfen, widmet die Griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (Hellenic Society for Law and Archaeology, www.law-archaeology.gr), in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. (www.ifkur.de) und mit Unterstützung des Schweizerischen Bundesamtes für Kultur, seine Jahreskonferenz diesem Thema. Experten aus Österreich, der Schweiz, Deutschland und Griechenland werden sich am 19. Mai 2012 im Akropolis-Museum mit den Fragen des «grenzüberschreitenden Verkehrs von Kulturgütern» beschäftigen. Die Konferenz wird die Herausforderungen in den Blick nehmen, die aus dem grenzüberschreitenden Verkehr von Kulturgütern erwachsen und die Stärken und Schwächen der beiden wichtigsten Konventionen (UNESCO 1970 und UNIDROIT 1995) anhand der bisher gemachten Erfahrungen identifizieren und auf Trends in der aktuellen europäischen und nationalen Gesetzgebung eingehen. Die Konferenz bietet ein Forum zur Diskussion der Reformen, die derzeit vorgeschlagenen werden. Zudem werden Fallstudien aus Griechenland, der Schweiz, Deutschland und Österreich behandelt. Die Veranstaltung, die kostenlos und öffentlich ist, richtet sich an Archäologen, Kuratoren, Galerien, Sammler, Kunststudenten, Juristen, Museumsangestellte und Mitarbeiter, kulturelle Einrichtungen, Versicherungen, Mitarbeiter des Ministeriums für Kultur und Tourismus, Polizei- und Zollbeamte. "Wir freuen uns, Gastgeber dieser bedeutenden kunst- und kulturgüterschutzrechtlichen Konferenz zu sein, die die erste ihrer Art in Griechenland ist", sagt Ira Kaliampetsos, Organisatorin und Gründungsmitglied der Griechischen Gesellschaft für Recht und Archäologie. „Es ist passend, dass Athen, das ein solch reiches Kulturerbe hat, die erste Station für viele der wichtigen Teilnehmer sein wird, um dann auf die bevorstehenden UNESCO- und UNIDROIT-Treffen nach Paris zu fahren." Sie fügt hinzu: "Es ist zwingend notwendig, dass sich die Länder bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs von Kulturgütern besser verständigen. Die gegenwärtige Situation, mit unklaren Gesetzen und teilweise planlosen Umsetzung, sollte verbessert werden. Die Konferenz zielt darauf ab, ein komplexes Bild zu zeichnen – es gibt nicht nur Schwarz und Weiß". Die Griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (HSLA) ist eine Non-Profit-Organisation, die im September 2006 in Athen mit dem Ziel gegründet wurde, ein Forum für Rechtsanwälte und Archäologen zu bilden, die sich interdisziplinär der Erforschung und Entwicklung des Kulturgüterschutzrechts mit Schwerpunkt im Bereich Altertümer widmen.
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Konferenz: Grenzüberschreitender Verkehr von Kulturgütern |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Wednesday, 11. April 2012 |
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Die Griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (www.law-archaeology.gr) widmet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Kunst und Recht (IFKUR) und mit Unterstützung des Schweizerischen Bundesamtes für Kultur, seine jährliche Konferenz dem Thema des Kulturgüterschutzes. Experten aus Österreich, der Schweiz, Deutschland und Griechenland werden die Reformen diskutieren und Fallstudien behandeln. Programm: International Conference on the Protection of Cultural Goods Cross border movement of cultural goods UNESCO Convention 1970 –UNIDROIT Convention 1995- European Union Law
Greece, Switzerland, Germany and Austria Provisional Program (May 19, 2012) 09.30 Guided tour through Acropolis Museum (for the Speakers) 10:45 Opening speech (HSLA) Greek Minister of Culture Director of the Acropolis Museum INTERNATIONAL AND EUROPEAN ASPECTS Chairperson Dr. Yannis Ktistakis, Lecturer, Faculty of Law, University of Thrace (HSLA) 11:00 Key note address: an overview of the situation Prof. Dr. Kerstin Odendahl, Co-Director of the Walther Schücking Institute for International Law, Kiel, Germany 11:20 The 1970 UNESCO Convention and its Application: Unexpected Potential ? Prof. Marc-André Renold, Director Art-Law Centre, University of Geneva 11:40 The 1995 UNIDROIT Convention: its application and influence Ms. Marina Schneider, Senior Officer, UNIDROIT 12:00 European Union (Title to be submitted) Prof. Marie Cornu, Director of Research, CNRS 12:20 International Principles and Trends in Cultural Property Law Irini Stamatoudi, LL.M., Ph.D., Hellenic Copyright Organization, Director
12:40 Discussion 13:00 Break
NATIONAL ASPECTS Chairperson Prof. Dr. Matthias Weller, EBS University, Wiesbaden (IFKUR) 13:30 Greek law Dr. Artemis Papathanassiou, Legal Advisor, Ministry of Foreign Affairs 13:50 Swiss law RA Benno Widmer, M.A., M Law, Head, International Transfer of Cultural Property, Swiss Federal Office of Culture 14:10 German law Dr. Robert Peters, Legal Officer, Federal Government Commissioner for Culture and Media 14:30 Austrian law Dr. Christoph Bazil, Austrian Federal Ministry for Education, Arts and Culture 14:50 Discussion and Conclusions 20:00 Dinner for the Speakers
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 11. April 2012 )
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Symposium "Kunstauthentifizierung - Innovative Technologien zur Überprüfung von Originalen" |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Wednesday, 11. April 2012 |
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Das Kunstauktionshaus Lempertz veranstaltet ein Symposium zum Thema "Kunstauthentifizierung - Innovative Technologien zur Überprüfung von Originalen", das in Kooperation mit der GMP München am Freitag, den 20. April 2012 in Köln stattfinden wird. In diesem Zusammenhang stellt Lempertz ein neues Untersuchungsgerät vor, das eine zerstörungsfreie Materialanalyse ermöglichen soll. Direkter Link zur Seite: http://www.lempertz.com/fileadmin/pdf/FlyerSymposium.pdf
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 11. April 2012 )
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Konferenz der Canadian Museums Association in Québec |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Wednesday, 11. April 2012 |
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Die Konferenz findet statt vom 23.-27. April 2012 und geht in mehreren Workshops und Vorträgen auf museumsrechtliche Fragen ein. Weitere Informationen und Programm unter: http://www.museums.ca/home/?n=14-98-284
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 11. April 2012 )
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München: "Restitution ohne Anspruch - gerechte Lösungen jenseits des Rechts", |
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Geschrieben von Weller
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Wednesday, 28. March 2012 |
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Der Anwaltstag 2012 in München steht unter dem Motto „Die Kunst Anwalt zu sein – Kunst, Kultur und Anwaltschaft“. Mit diesem Motto beschäftigen sich eine Schwerpunktveranstaltung in drei Blöcken am Donnerstag, 14. Juni 2012 und Freitag, 15. Juni 2012 sowie viele der Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse.
Einer der drei Blöcke betrifft das Thema: "Restitution ohne Anspruch – gerechte Lösungen jenseits des Rechts" - Podiumsdiskussion mit Rechtsanwältin Dr. Imke Gielen, Berlin, Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Raue, Berlin, Prof. Dr. Matthias Weller, Universität Heidelberg: Moderation: Rechtsanwalt Dr. Christian Duve, Frankfurt/Main Programm und weitere Informationen: http://anwaltverein.de/downloads/Anwaltstag/DAT-2012/01-Programm16.03.12.pdf .
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 28. March 2012 )
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"Sumpflegende" geht vor Gericht |
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Geschrieben von Weller
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Wednesday, 28. March 2012 |
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Der Focus vom 27.03.2012 berichtet in seiner online-Ausgabe: "Die Erben der Kunstsammlerin Sophie Lissitzky-Küppers fordern das Bild von der Stadt München zurück und haben beim Landgericht eine Klage auf Herausgabe eingereicht, wie ihr Anwalt Christoph von Berg am Dienstag mitteilte. Das Landgericht konnte den Eingang der Klage zunächst noch nicht bestätigen. Die Stadt und die Gabriele Münter- und Johannes Eicher-Stiftung hatten das Bild 1982 für die Galerie im Lenbachhaus gekauft." Volltext: http://www.focus.de/kultur/kunst/kunst-raubkunst-streit-um-klees-sumpflegende-vor-gericht_aid_728638.html
... Kunst: Raubkunst-Streit um Klees „Sumpflegende“ vor Gericht - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/kunst/kunst-raubkunst-streit-um-klees-sumpflegende-vor-gericht_aid_728638.html
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 28. March 2012 )
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Plakatsammlung Sachs wird dem Erben zugesprochen |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Friday, 16. March 2012 |
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Der Bundesgerichtshof entschied heute in der Restitutionssache Plakatsammlung Hans Sachs zugunsten desErben Peter Sachs (V ZR 279/10). Der Bundesgerichtshof erklärt hierzu: "Der u.a. für Ansprüche aus Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Eigentümer eines durch nationalsozialistisches Unrecht entzogenen Kunstwerks, dieses nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (§ 985 BGB) von dem heutigen Besitzer herausverlangen kann, wenn das Kunstwerk nach dem Krieg verschollen war und deshalb nicht nach den Vorschriften des alliierten Rückerstattungsrechts zurückverlangt werden konnte. Die Entscheidung betrifft die kulturhistorisch wertvolle Plakatsammlung des jüdischen Zahnarztes Dr. Hans Sachs, die sich heute im Besitz des Deutschen Historischen Museums, einer Stiftung Öffentlichen Rechts, befindet. Das Reichspropagandaministerium ließ die Sammlung 1938 aus der Wohnung von Dr. Sachs in Berlin-Schöneberg wegnehmen. Dr. Sachs emigrierte Ende 1938 in die USA. Nach dem Krieg war die Sammlung verschollen. Für ihren Verlust bekam Dr. Sachs 1961 im Vergleichsweg eine Wiedergutmachungszahlung von 225.000 DM nach dem Bundesrückerstattungsgesetz. Erst später erfuhr er, dass Teile der Sammlung in einem Museum der DDR aufgetaucht waren. Dr. Sachs starb 1974 und wurde von seiner Frau beerbt. Sie starb 1998, ohne nach der Wiedervereinigung irgendwelche Ansprüche wegen der Sammlung erhoben zu haben. Sie wurde von dem Kläger, dem Sohn Dr. Sachs", beerbt. Der Kläger hat von dem Deutschen Historischen Museum (Beklagte) zunächst die Herausgabe von zwei Plakaten ("Dogge" und "Die blonde Venus") verlangt. Die Beklagte wollte im Wege der Widerklage festgestellt wissen, dass der Kläger nicht Eigentümer der Plakatsammlung sei, hilfsweise, dass er nicht berechtigt sei, die in ihrem Besitz befindlichen Plakate heraus zu verlangen. Das Landgericht Berlin hat die Beklagte zur Herausgabe des Plakats "Dogge" verurteilt und weitergehende Klage sowie die Widerklage abgewiesen. Auf die Berufung des Museums hat das Kammergericht – unter Abweisung aller übrigen Anträge – gemäß dem Hilfswiderklageantrag der Beklagten festgestellt, dass der Kläger nicht berechtigt ist, die sich im Besitz der Beklagten befindlichen Plakate aus der Sammlung seines Vaters heraus zu verlangen. Die Revision des Klägers hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt. Die Herausgabe des Plakats "Die blonde Venus", welches nicht zweifelsfrei der Sammlung Sachs zugeordnet werden konnte, hatte der Kläger zuletzt nicht mehr verlangt. Die Anschlussrevision der Beklagten, mit der diese den Hauptwiderklageantrag (Feststellung, dass der Kläger nicht Eigentümer der Plakatsammlung ist) weiterverfolgt hatte, hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Damit ist festgestellt, dass der Kläger Eigentümer der Plakatsammlung ist und diese von der Beklagten herausverlangen kann. Der Bundesgerichtshof ist, wie schon das Kammergericht, davon ausgegangen, dass Dr. Sachs das Eigentum an der Plakatsammlung zu keiner Zeit verloren hat. Insbesondere ließ sich nicht feststellen, dass er die Sammlung, die sich bis zur Wegnahme im Jahr 1938 in seinem Besitz befand, zuvor an einen zum Ankauf bereiten Bankier übereignet hatte. Der Zugriff des Reichspropagandaministeriums änderte die Eigentumsverhältnisse nicht, denn es handelte sich um eine Wegnahme ohne förmlichen Enteignungsakt. Dass die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von 1941, in welcher der Verfall jüdischen Vermögens angeordnet wurde, wegen ihres Unrechtsgehalts keine Rechtswirkungen zu erzeugen vermochte, hat der Bundesgerichtshof bereits 1955 entschieden. Die besonderen Regelungen über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts verdrängen nicht den zivilrechtlichen Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB) des Klägers. Das Vermögensgesetz findet hier keine Anwendung, weil die Wegnahme der Plakatsammlung nicht im (späteren) Beitrittsgebiet, sondern im Westteil Berlins stattfand. Die Vorschrift des Art. 51 Satz 1 der Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin (REAO*) und das Bundesrückerstattungsgesetz schließen den Anspruch ebenfalls nicht aus. Zwar hat der Bundesgerichtshof in den 1950er Jahren entschieden, dass Ansprüche, die sich aus der Unrechtmäßigkeit einer nationalsozialistischen Enteignungsmaßnahme ergeben, grundsätzlich nur nach Maßgabe der zur Wiedergutmachung erlassenen Rückerstattungs- und Entschädigungsgesetze und in dem dort vorgesehenen Verfahren verfolgt werden können. Diesen Vorschriften kommt aber dann kein Vorrang gegenüber einem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zu, wenn der verfolgungsbedingt entzogene Vermögensgegenstand – wie hier und anders als in den bislang durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen – nach dem Krieg verschollen war und erst nach Ablauf der Anmeldefrist für Rückerstattungsansprüche (hier gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 1 REAO am 30. Juni 1950) wieder aufgetaucht ist. War der Verbleib des entzogenen Gegenstands bis zum Ablauf dieser Frist unbekannt, konnte der Geschädigte im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens nicht dessen Rückgabe erreichen, sondern nur eine Entschädigung in Geld verlangen. Bliebe es auch nach Wiederauftauchen des entzogenen Gegenstands dabei, wäre dem Geschädigten - trotz fortbestehenden Eigentums - durch die alliierten Rückerstattungsvorschriften jede Möglichkeit genommen, die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands zu verlangen. Auf diese Weise würde das nationalsozialistische Unrecht perpetuiert. Das ist jedoch mit dem Zweck der alliierten Rückerstattungsvorschriften, die Interessen der Geschädigten zu schützen, nicht zu vereinbaren. Der Herausgabeanspruch ist entgegen der Auffassung des Kammergerichts nicht verwirkt. Dass er in den ersten 16 Jahren nach der Wiedervereinigung nicht geltend gemacht worden ist, genügt nicht hierfür nicht. Urteil vom 16. März 2012 – V ZR 279/10 Kammergericht Berlin – Entscheidung vom 28. Januar 2010 – 8 U 56/09 Landgericht Berlin – Entscheidung vom 10. Februar 2009 – 19 O 116/08 Karlsruhe, den 16. März 2012 * Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin der Alliierten Kommandantur Berlin – REAO - (BK/O (49) 180 vom 26. Juli 1949) Art. 1 Grundsätze (1) Zweck dieser Anordnung ist es, in möglichst großem Umfange beschleunigt die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte) an natürliche oder juristische Personen zu bewirken, denen sie in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 … aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, der politischen Auffassung oder der politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus ungerechtfertigt entzogen worden sind……. (2) Feststellbare Vermögensgegenstände, die aus den Gründen des Abs. 1 ungerechtfertigt entzogen worden sind, können nach den Vorschriften dieser Anordnung zurückverlangt werden. Art. 51 REAO Verhältnis zum ordentlichen Rechtsweg Ansprüche, die unter diese Anordnung fallen, können, soweit in ihr nichts anderes bestimmt ist, nur in dem Verfahren nach dieser Anordnung und unter Einhaltung ihrer Fristen geltend gemacht werden. Ansprüche aus anderen Gründen, die nicht unter diese Anordnung fallen, können im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden. Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501"
Das Deutsche Historische Museum (DHM) hat eine Pressemitteilung herausgegeben: http://www.dhm.de/presseinfos/Pressemitteilung_2012_16_03.pdf Weitere Artikel: http://www.zeit.de/kultur/kunst/2012-03/raubkunst-plakatsammlung-sachs http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/urteil-des-bundesgerichtshofs-museum-muss-ns-raubkunst-zurueckgeben-11686399.html http://www.sueddeutsche.de/kultur/bgh-grundsatzurteil-zu-ns-raubkunst-museum-muss-plakatsammlung-zurueckgeben-1.1310547 http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/news/161282/index.html
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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 17. March 2012 )
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EU-Kommission fordert Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Kunst |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Wednesday, 14. March 2012 |
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monopol berichtet über die aktuelle Diskussion über die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Kunst: "Die Brüsseler Behörde forderte Deutschland am Montag auf, die abgesenkte Mehrwertsteuer für Kunst- und Sammlerstücke anzuheben. Für sie gilt in Deutschland eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent anstatt der üblichen 19 Prozent. Der EU-weite Mindestsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 15 Prozent. Je nach Land gibt es Ausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Da Deutschland keine Sondergenehmigung für Kunstgegenstände hat, drohen nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und Geldstrafen." Volltändiger Artikel auf: http://www.monopol-magazin.de/artikel/20105129/EU-Kommission-gegen-abgesenkte-Mehrwertsteuer-fuer-Kunst.html
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 14. March 2012 )
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Kunstraub in einem Antiquitätenhaus |
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Geschrieben von Kemle
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Wednesday, 14. March 2012 |
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boennigheimerzeitung.de berichtet: "Remshalden - Bei einem Kunstraub in einem Antiquitätenhaus in Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ist ein Service im Wert von mehr als zwei Millionen Euro gestohlen worden, ein 143-teiliges Kaffee-, Speise- und Waschservice samt Silberlöffeln und Krügen. "Es gilt als das kleinste Service der Welt und ist aus Meißener Porzellan", sagte ein Polizeisprecher. Eine sechsköpfige Ermittlungsgruppe soll den Fall klären. Zwei Räuber in Radlertrikots und Helmen hatten den 58 Jahre alten Inhaber des Antiquitätenhauses bedroht und Geld verlangt. Die Unbekannten entkamen mit mehreren zehntausend Euro. Der gefesselt zurückgelassene 58-Jährige konnte sich befreien und die Polizei rufen. Die Täter beschädigten bei ihrer Flucht auch einiges an Porzellan." Quelle: http://www.boennigheimerzeitung.de/bz1/news/suedwestumschau_artikel.php?artikel=6162591
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Geschrieben von Kemle
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Monday, 12. March 2012 |
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Die Wiener Zeitung berichtet: "Wien. Nach schmerzlichen Abgängen mehrere Bilder von Gustav Klimt durch Restitution der Erben von Adele Bloch-Bauer hat das Belvedere 2012 Grund zum Feiern: Kunstsammler Peter Parzer, der bereits jahrelang die Ausstellungs- und Forschungstätigkeit des Hauses unterstützte, überließ zwei Klimt-Werke und mehr als 50 Werke von Gerhart Frankl sowie Hauptwerke von Georg Merkel, Herbert Boeckl, Tina Blau, Jean Egger, Oskar Laske und Kurt Moldovan der Republik. Direktorin Agnes Husslein-Arco soll dabei einen nicht ganz unwesentlichen Beitrag geleistet haben, die Abwicklung des Nachlasses lief über die Finanzprokuratur der Republik, die Präsentation mit Ministerin Claudia Schmied. Parzers besondere Entscheidung in marktorientierten Zeiten wie diesen zeigt allerdings auch, dass ein Horten von besonderen Kunstaktien im privaten Wohnzimmer, oder gar im Tresor, offenbar nicht glücklich macht." Vollständiger Artikel und Link" http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wzkunstgriff/kunst/442594_Die-Republik-erbt-Klimt.html
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Verluste auf beiden Seiten |
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Geschrieben von Kemle
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Monday, 12. March 2012 |
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Deutschland Radio berichtet: "Beutekunst: Das Projekt "Russische Museen im Zweiten Weltkrieg" will für mehr Verständnis sorgen Von Jürgen König Im Zweiten Weltkrieg sind auf deutscher und russischer Seite Zehntausende von Kunstwerken verschwunden - entwendet von den jeweiligen Besatzern. Eine neue deutsch-russische Initiative will sich nun auf Spurensuche begeben, frei von politischen und juristischen Vorbehalten." Vollständiger Artikel und Link: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/1698916/
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Kunstrechtstagung im Rahmen der Art Basel |
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Geschrieben von Melanie Schloß
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Tuesday, 6. March 2012 |
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Die Juristische Fakultät der Universität Basel veranstaltet am Freitag, 15. Juni 2012, 09.15 -17.15 Uhr, eine Tagung zu kunstrechtlichen Themenfeldern. Alle Informationen finden Sie auf der Webseite: https://ius.unibas.ch/weiterbildung/recht-aktuell/2012/kunst-recht/
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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 6. March 2012 )
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Romako-Aquarell aus Albertina wird zurückgegeben |
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Geschrieben von Kemle
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Monday, 5. March 2012 |
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Die Kleine Zeitung (AT) berichtet: "Der Kunstrückgabebeirat hat sich in seiner Sitzung am Freitag in vier Fällen für eine Restitution ausgesprochen: Aus der Albertina wird das Anton Romako-Aquarell "Liegender Hund" zurückgegeben, aus dem Belvedere ein Ölgemälde von Eduard Grützner, aus dem MAK zwei Bilderrahmen und aus dem Völkerkundemuseum zwei Artefakte. In drei Fällen sprach sich der Beirat gegen eine Restitution aus.[...]" Quelle und vollständiger Artikel: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/kultur/2961144/romako-aquarell-albertina-zurueckgegeben.story
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