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Schweiz: Bilaterales Abkommen zur UNESCO-Konvention von 1970 mit Kolumbien |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 5. February 2010 |
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Das Schweizerische Bundesamt für Kultur teilt mit: "Bern, 01.02.2010 (BAK) - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Didier Burkhalter, hat heute den kolumbianischen Ausssenminister Jaime Bermúdez Merizalde zur Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut empfangen. Die Vereinbarung umfasst Maßnahmen der Zusammenarbeit zum Schutz archäologischer Kulturgüter. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Kolumbien haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des kulturellen Erbes zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit geschütztem archäologischem Kulturgut zu verhindern. Die Vereinbarung regelt den Transfer von archäologischen Kulturgütern zwischen den beiden Staaten und ist auf jene Objektkategorien anwendbar, welche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe des jeweiligen Vertragsstaates sind. Archäologische Altertumsfunde sind sowohl in der Schweiz wie auch in Kolumbien geschützt. Die Datierung der Objektkategorien aus der Schweiz erstreckt sich ungefähr bis 1500 n. Chr., während es sich bei den besonders geschützten kolumbianischen Altertümern um präkolumbische Objekte handelt. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits mit Italien im Oktober 2006, mit Peru im Dezember 2006 und mit Griechenland im Mai 2007 unterzeichnet. Der bilaterale Vertrag mit Kolumbien ist der vierte seiner Art und stützt sich auf das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer. Für die Umsetzung und den Vollzug der Vereinbarung sowie des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur zuständig". Volltext: http://www.bak.admin.ch/aktuelles/03123/03124/03141/index.html?lang=de. Eine eingehende Analyse zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 in der Schweiz mit besonderer Berücksichtigung der bilateralen Abkommen findet sich in Weller/Kemle/Lynen (Hrsg.), Künstlerschutz - Kulturgüterschutz - Tagungsband des II. Heidelberger Kunstrechtstags, Schrifen zum Kunst- und Kulturrecht Bd. 4, Nomos-Verlag Baden-Baden 2009, S. 97 ff.
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 5. February 2010 )
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Emile Zuckerkandl fordert vom Belvedere nach neuem Kunstrückgabegesetz das Klimt-Gemälde "Mohnwiese" |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 5. February 2010 |
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Der Standard, Wien, v. 04.02.2010 teilt mit: "Emile Zuckerkandl fordert vom Belvedere das Klimt-Gemälde 'Mohnwiese' zurück, das er nach dem Krieg Rudolf Leopold verkauft hatte. Der Fall erfülle, so Anwalt Alfred Noll, die Bestimmungen des Rückgabegesetzes. ...2003 wandte sich ... Noll an Ernst Bacher, den damaligen Leiter der Kommission für Provenienzforschung. Und dieser antwortete, dass der Sachverhalt seines Erachtens eine Restitution nach dem Rückgabegesetz ausschließe. Doch im November 2009 wurde das Gesetz, wie berichtet, novelliert. Seither sind nicht nur Kunstwerke rückgabefähig, die nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verbot der Ausfuhr von Gegenständen unentgeltlich in das Eigentum des Bundes übergegangen sind, sondern alle Gegenstände, die Gegenstand von Rückstellungsverfahren waren. Noll ist der Überzeugung, dass die Mohnwiese daher restituiert werden muss". Volltext: http://derstandard.at/1263706771564/Auf-Schnaeppchenjagd. Ergänzend: http://derstandard.at/1263706773442/Provenienzforschung-Sinnlose-Aktivitaeten.
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 5. February 2010 )
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Österreich: 11 Dossiers zu Werken des Leopold Museums |
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Geschrieben von Weller
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Thursday, 4. February 2010 |
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Das österreichische Bundesministerium für Kultur teilt mit: "Das Kulturministerium setzt einen weiteren Schritt zur Klärung und Bewertung der Vergangenheit einzelner in Diskussion befindlicher Bestände der Leopold Museum-Privatstiftung: Nach der abgeschlossenen ersten Phase der Arbeit der unabhängigen Provenienzforscher Mag. Dr. Sonja Niederacher und MMag. Dr. Michael Wladika richtet das Kulturministerium wie geplant ein unabhängiges Gremium zur Bewertung der vorliegenden Dossiers der Forscher ein. Die Zusammensetzung des Germiums wurde auch mit dem Vorstand der Privatstiftung besprochen. Die ersten elf Dossiers der Provenienzforscher zu 23 Werken der Sammlung werden außerdem ab sofort auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Arbeitsauftrag des Gremiums ist eine umfassende Sichtung der vorliegenden Dossiers sowie die Bewertung, ob - unabhängig von einer nicht bestehenden zivilrechtlichen Verpflichtung - in den vorliegenden Fällen unter den Gesichtspunkten des - wenn auch hier nicht anwendbaren - Kunstgüterrückgabegesetzes der Tatbestand der Entziehung vorliegt und Handlungsbedarf für den Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung besteht. Diese Bewertungen wird das Gremium dem Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung übermitteln. Das Kulturministerium und die Öffentlichkeit werden ebenfalls über diese Bewertungen informiert. Das neu geschaffene Gremium wird zehn Personen umfassen. Vorsitzender des Gremiums wird der ehemalige Justizminister Dr. Nikolaus Michalek. Die Mitglieder des Gremiums: BM a.D. Dr. Nikolaus Michalek (Vorsitz) SChef Dr. Harald Dossi Präsident Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Clemens Jabloner Vizepräs. i.R. Dr. Manfred Kremser Univ.-Prof. Dr. Franz Stefan Meissel Botschafterin i.R. Dr. Eva Novotny Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner emer.-Univ. Prof. Dr.Theo Öhlinger Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel Botschafter Dr. Ferdinand Trauttmansdorff "Wir schaffen in der Debatte um die Leopold Museum-Privatstiftung gemeinsam klare Fakten und Grundlagen für verantwortungsvolle Entscheidungen des Vorstandes. Die komplexe rechtliche und historische Situation hat jahrelang ein gemeinsames lösungsorientiertes Vorgehen im Interesse aller Beteiligten erschwert. Die Bewertungen des Gremiums rund um Dr. Nikolaus Michalek werden wichtige Grundpfeiler für die Entscheidungen des Vorstandes der Privatstiftung Leopold darstellen. Ich danke Mag. Dr. Sonja Niederacher und MMag. Dr. Michael Wladika für ihre Arbeit und freue mich, dass wir Dr. Nikolaus Michalek und die weiteren Mitglieder für die Arbeit in diesem Gremium gewinnen konnten", so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied. Wien, 03.02.2010". Sämtliche Dossiers sind einsehbar unter: http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/pm/20100203a.xml.
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 4. February 2010 )
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Konferenz zu Kunstverkäufen für Devisen in der DDR geplant |
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Geschrieben von Weller
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Wednesday, 3. February 2010 |
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Das Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam plant für 2011 eine internationale Konferenz zu ungeklärten staatlichen Kunstverkäufen zu DDR-Zeiten. Die dreitägige Konferenz mit zwölf Vorträgen habe den Titel «Kunst gegen Valuta - der staatliche Ausverkauf von Kunst und Antiquitäten zur Devisenbeschaffung in der DDR», sagte der Direktor des Zentrums, Julius H. Schoeps, am Dienstag. Dabei gehe es um den damaligen staatlichen Zugriff auf private Sammlungen, die Rolle der Museen als Zulieferer und Profiteure sowie die Bedeutung der Kunsthändler in der DDR. «Wir wollen herausbekommen, was damals tatsächlich geschehen ist», sagte Schoeps. Es gehe um Fragen wie: Wohin und an wen sind welche Werke verkauft worden? Wem gehören sie heute? Das Thema sei noch nicht aufgearbeitet und werde mit der Konferenz in Berlin oder Potsdam erstmals groß aufgegriffen. Wie bei der seit einigen Jahren schwelenden Debatte um die NS-Raubkunst gehe es bei dem staatlichen Verkauf von Kunstwerken aus der DDR nun um die Rückgabeproblematik. «Das ist ein Thema, das zur Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte dazugehört», sagte Schoeps. An der Konferenz sollen Kunsthistoriker, Juristen, Museumsvertreter und Zeitzeugen aus dem In- und Ausland teilnehmen. Nach der Konferenz ist eine Ausstellung im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam geplant. Quelle: Neue Musikzeitung v. 02.02.2010, http://www.nmz.de/node/74733.
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Geschrieben von Administrator
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Monday, 1. February 2010 |
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Die 4. Ausgabe 2009 des Kunstrechtsspiegels steht unter folgendem Link als PDF-Datei zum Download bereit: Kunstrechtsspiegel 04/09 - PDF
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Bundesrat Didier Burkhalter unterzeichnet eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rück |
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Geschrieben von Kemle
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Monday, 1. February 2010 |
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Bundesrat Didier Burkhalter unterzeichnet eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut mit Kolumbien Bern, 01.02.2010 - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Didier Burkhalter, hat heute den kolumbianischen Aussenminister Jaime Bermúdez Merizalde zur Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut empfangen. Die Vereinbarung umfasst Massnahmen der Zusammenarbeit zum Schutz archäologischer Kulturgüter. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Kolumbien haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des kulturellen Erbes zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit geschütztem archäologischem Kulturgut zu verhindern. Die Vereinbarung regelt den Transfer von archäologischen Kulturgütern zwischen den beiden Staaten und ist auf jene Objektkategorien anwendbar, welche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe des jeweiligen Vertragsstaates sind. Archäologische Altertumsfunde sind sowohl in der Schweiz wie auch in Kolumbien geschützt. Die Datierung der Objektkategorien aus der Schweiz erstreckt sich ungefähr bis 1500 n. Chr., während es sich bei den besonders geschützten kolumbianischen Altertümern um präkolumbische Objekte handelt. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits mit Italien im Oktober 2006, mit Peru im Dezember 2006 und mit Griechenland im Mai 2007 unterzeichnet. Der bilaterale Vertrag mit Kolumbien ist der vierte seiner Art und stützt sich auf das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer. Für die Umsetzung und den Vollzug der Vereinbarung sowie des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur zuständig. Quelle: news.admin.ch, Link http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=31409
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Die große Kunst-Verschleuderung |
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Geschrieben von Kemle
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Saturday, 30. January 2010 |
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Michael Stürmer berichtet, dass das Hillwood Estate Museum in Washington den Verbleib russischen Kulturguts erforscht. "Revolutionen haben die Gewohnheit, die eigenen Kinder zu fressen. Zuvor aber leeren sie die eroberten Paläste, plündern die Museen und verkaufen das Familiensilber der früheren Herren. So ging es, ob Rom, Ägypten oder Griechenland, von je her. England nach dem Bürgerkrieg zwischen Parlament und Königspartei schickte die Schätze der Monarchie auf internationale Auktionen, wo die Standesgenossen des hingerichteten Königs kaufen ließen. Und so ging es auch in Sowjetrussland nach dem Sieg der Bolschewiki. Die großen westlichen Museen und Sammlungen wären um eine Größenordnung ärmer, hätten Sammler, Gönner und Händler nicht das Beste gekauft oder kaufen lassen, was nach 1918 die Sowjetherrscher in den internationalen Kunstmarkt warfen. [...] beginnt er den Artikel und berichtet über das neu erschienen Buch in Bezug auf die Kunst. Quelle: welt-online, welt.de, 30.01.201, Link: Artikel
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Wende im Resitutionsstreit um die Plakasammlung Hans Sachs |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 29. January 2010 |
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"Die Presse", www.diepresse.com (29.01.2010) berichtet: "Das Deutsche Historische Museum (DHM) darf die mehr als 4000 Werke aller Voraussicht nach behalten. Das Kammergericht Berlin entschied am Donnerstag in zweiter Instanz, dass Sachs-Sohn Peter zwar der Eigentümer ist, er aber die Herausgabe der Sammlung nicht erzwingen kann. 'Letztlich meinen wir, dass ein Herausgabe-Anspruch nicht mehr mit Treu und Glauben zu vereinbaren ist', sagte der Vorsitzende Richter Rainer Bulling. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Sachs-Anwalt Matthias Druba kündigte Rechtsmittel dagegen an". Volltext: http://diepresse.com/home/kultur/kunst/536027/index.do?_vl_backlink=/home/kultur/kunst/index.do Vgl. ferner Felix Kellerhoff, Die Welt: "Es soll wohl ein salomonisches Urteil sein: Im Streit um die Plakatsammlung von Hans Sachs hat das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz entschieden, dass zwar der Sohn und Erbe des Sammlers, Peter Sachs, Eigentümer der Kollektion ist und bleibt. Aber er kann das Deutsche Historische Museum (DHM) in Berlin, in dem die rund 4000 Stücke der wohl wichtigsten Sammlung von Kunst- und Werbeplakaten zwischen Ende des 19. Jahrhundert und 1933 derzeit aufbewahrt werden, nicht zur Herausgabe seines Eigentums zu zwingen". Volltext: http://www.welt.de/die-welt/kultur/article6023370/Gericht-Berlin-darf-Sachs-Sammlung-behalten.html
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 29. January 2010 )
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Geschrieben von Kemle
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Tuesday, 26. January 2010 |
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Um geraubte Kunst in der Zeit des Nationalsozialismus geht es am morgigen Mittwoch, 27. Januar, um 19 Uhr in der Bayerischen Staatsbibliothek (Fürstensaal). Unter dem Titel "NS-Kunstraub, NS-Raubkunst: Ein Thema für das NS-Dokumentationszentrum München?" führt der ehemalige Bezirksausschuss-Vorsitzende Klaus Bäumler ins Thema ein, der anschließende Vortrag des Kunsthistorikers Stefan Koldehoff lautet "Die Bilder sind unter uns: Das Geschäft mit der NS-Raubkunst". Der Bezirksausschuss Maxvorstadt lädt zu diesem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus alle Interessierten in die Ludwigstraße 16 ein. eda Quelle: sueddeutsche.de, 26.01.2010, Link
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Erste private Klimt-Restitution in Österreich |
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Geschrieben von Kemle
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Saturday, 16. January 2010 |
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"Gustav Klimts "Kirche in Cassone", eines der wichtigsten Landschaftsbilder des Malers, wurde nach langen Verhandlungen mit dem privaten Sammler, in dessen Familie sich das Gemälde seit vielen Jahren befand, an den Großneffen des österreichisch-ungarischen Industriellen Viktor Zuckerkandl restituiert. Am 3. Februar wird das Werk als Höhepunkt der Auktion für Impressionismus und Klassischer Moderne bei Sotheby's in London versteigert. Den Schätzpreis gab Sotheby's mit über zwölf Millionen Pfund an. "Neben der Tatsache, dass es sich bei Kirche in Cassone um eine Ikone der österreichischen Kunst handelt, macht vor allem die Provenienz aus einer der bedeutendsten österreichischen Vorkriegssammlungen dieses Gemälde zu einem nicht nur kunstgeschichtlich, sondern vor allem historisch äußerst wichtigen Zeugnis", sagt Sotheby's Österreich-Chefin Andrea Jungmann." berichtet das Wirtschaftsblatt aus Österreich. Vollständiger Artikel und Link: wirtschaftsblatt.at, 16.01.2010, Link: Artikel
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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 26. January 2010 )
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Gestohlener Monet nach zehn Jahren wiedergefunden |
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Geschrieben von Kemle
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Thursday, 14. January 2010 |
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Financial Times berichtet: Ein vor fast zehn Jahren in Polen gestohlenes Gemälde des Impressionisten Claude Monet ist wieder aufgetaucht. Das Werk "Strand von Pourville" wurde bei einem 41-Jährigen in der südpolnischen Stadt Olkusz entdeckt. Das teilte die Polizei in Posen am Mittwoch mit. Vollständiger Text und Quelle: Financial Times online, 14.01.2010, Link: Artikel
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Jordanien verlangt von Kanada Beschlagnahme der Schriftrollen vom Toten Meer anlässlich Ausstellung |
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Geschrieben von Weller
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Friday, 8. January 2010 |
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Jordanien verlangt von Kanada die Beschlagnahme der Schriftrollen vom Toten Meer anlässlich ihrer Ausstellung im Royal Ontario Museum Toronto als Leihgabe des Staates Israel. Jordanien beruft sich mit seinem Beschlagnahmeverlangen dabei auf die 1954 Hague Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict. Im Einzelnen berichtet Patrick Martin im Globe and Mail vom 31. Dezember 2009:
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Gemälde von Picasso und Rousseau geraubt |
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Geschrieben von Kemle
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Sunday, 3. January 2010 |
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"Einbrecher haben aus einem Privathaus in Südfrankreich rund 30 Kunstwerke gestohlen – im Gesamtwert von rund 1,5 Millionen Franken." berichten die Internetseite von derbund.ch sowie bild.de. Die Gemälde wurdenmit weiteren Gemälden aus einem Privathaus in Südfrankreich gestohlen. Der Wert der Gemälde beträgt ca. 1,5 Millionen Franken. Quelle: derbund.ch, Link: Artikel; bild.de, Link: Artikel
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 3. January 2010 )
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Degas-Gemälde in Marseille gestohlen |
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Geschrieben von Kemle
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Friday, 1. January 2010 |
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Zeit - Online berichtet: "Kunstraub in Marseille: Unbekannte haben ein Gemälde des berühmten französischen Impressionisten Edgar Degas gestohlen. Es seien zunächst keine Spuren eines gewaltsamen Einbruchs zu finden gewesen, teilte die Polizei mit. Der Wert des gestohlenen Gemäldes «Les Choristes» aus dem Jahre 1877 wird auf 800 000 Euro geschätzt. Das relativ kleine Bild gehört dem Musée d'Orsay in Paris und war für eine Ausstellung an das Musée Cantini in Marseille ausgeliehen worden. Angestellte hatten das Fehlen des Bildes bemerkt." Quelle: Zeit - online, 2.1.2010, Link: Artikel
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Kläger fordern eine Zeichnung van Goghs aus Winterthur zurück |
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Geschrieben von Kemle
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Monday, 14. December 2009 |
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Die Erben von Holocaustopfern klagen die Schweiz vor einem New Yorker Gericht ein von Thomas Buomberger, berichtet auf den Internetseiten des Tagesanzeigers Zürich: "Die Erben einer von den Nazis verfolgten jüdischen Kunstsammlerin verlangen die Rückgabe einer Van-Gogh-Zeichnung, die im Museum Römerholz in Winterthur hängt. Andrew Orkin, der Vertreter der Erben, klagt diese Forderung bei einem New Yorker Gericht ein, nachdem vor drei Jahren das Bundesamt für Kultur (BAK) eine Restitution verweigert hatte. Das Pikante an der Forderung: Die Kläger stützen sich auf eine Untersuchung der Bergier-Kommission. Gutes Kontaktnetz Margarete Mauthner war Anfang des 20. Jahrhunderts eine bedeutende Sammlerin von Avantgardekunst, eine Förderin des Kunstlebens in Berlin und mit Künstlern wie Max Liebermann oder Lovis Corinth befreundet. Sie besass sechs Werke van Goghs, darunter die Zeichnung «Les Saintes-Maries de la Mer» (Montmajour). Diese Zeichnung, zusammen mit einer anderen, weckte schon Mitte der 1920er-Jahre das Interesse des Winterthurer Kunstsammlers Oskar Reinhart. Die eine Zeichnung kaufte Reinhart 1926, von der andern mochte sich Mauthner nicht trennen. Wenige Monate nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten Anfang 1933 realisierte die Familie Mauthner, wie bedrohlich die Lage für die Juden geworden war. Ein Teil der Familie emigrierte schon damals nach Südafrika. Margarete Mauthner schaffte das erst 1939. Sie brauchte für ihre Ausreise Geld: Sie verkaufte ihr Haus, ihren Hausrat und die wichtigsten Kunstwerke. Über Erich Hancke, einen befreundeten Kunsthändler, offerierte sie Reinhart die Van-Gogh-Zeichnung für 12 500 Franken, ihr «letztes und bestes Stück», wie Hancke Reinhart schrieb. Günstiger Verkauf wider Willen Reinhart fand diesen Preis als «den heutigen Verhältnissen nicht entsprechend». Er erstand die Zeichnung für 8000 Reichsmark und zahlte zudem nicht in den von Margarethe Mauthner gewünschten Schweizer Franken. Es gab damals zwei verschiedene Arten von Mark: Registermark und Reichsmark. Je nachdem, in welcher Art Reinhart zahlte (was nicht klar ist), hätte er 10'000 Franken oder nur 6000 Franken bezahlt – auf jeden Fall weniger als von Mauthner verlangt. Für Andrew Orkin, den Enkel von Mauthner, ist klar, dass seine Grossmutter unter Zwang zu einem tieferen Preis verkaufen musste. Für seine Argumentation stützt sich Orkin auf ein quasi-offizielles Dokument. Die Studie «Fluchtgut–Raubgut», die im Rahmen der Bergier-Kommission verfasst wurde (Autoren: Tisa/Heuss/ Kreis) hat diesen Kauf von Oskar Reinhart untersucht. Dabei wird Reinhart hart angegangen: «Dass jedoch Reinhart auch bei diesem Verkauf mit Margarete Mauthner beziehungsweise Erich Hancke den Preis gedrückt hat, ist moralisch bedenklich, wusste er doch über ihre Zwangslage genau Bescheid.» Reinhart habe von einer Preisreduktion von 2000 Franken, evtl. 6000 Franken profitiert. Peinlich ist nur, dass der Fall ungenau recherchiert und in der zweiten Ausgabe korrigiert wurde. Dort ist nur noch von einer Reduktion von 2000 Franken die Rede. Und auch das Werturteil wurde abgemildert, indem Reinhart nur «im Rückblick» moralisch bedenklich gehandelt habe. Doch der Kläger hat damit noch immer Munition: «Diese Darstellung einer offiziellen Kommission ist zweifellos hilfreich für unsere Seite», sagt Richard A. Altman, der Anwalt der Mauthner-Erben. Teurer Prozess Das BAK hat die Klageschrift noch nicht erhalten. «Wir können deshalb auch keine Stellung nehmen», sagt Yves Fischer, stellvertretender Direktor. Mit einiger Sicherheit lässt sich aber sagen, dass das Verfahren teuer werden könnte. Vorerst geht es einmal darum abzuklären, ob das Gericht in New York zuständig ist. «Das kann die Eidgenossenschaft bereits eine grössere sechsstellige Summe kosten», meint ein mit solchen Fällen vertrauter Insider. Und wenn es erst zur Sache geht, kann das wie in anderen Fällen Jahre dauern. Immerhin wird die Zeichnung laut Klageschrift auf 5 Millionen Franken geschätzt. Das BAK wird von Seiten des Klägers mit einer gewissen Hartnäckigkeit rechnen müssen, meint doch Altman: «Meinem Klienten geht es ums Prinzip.» New York habe man als Gerichtsstand gewählt, «weil die Gerichte hier bei diesen schwierigen Fällen auf eine lange Erfahrung zurückblicken können.» Es ist anzunehmen, dass das BAK auf die gleiche Art argumentiert wie in der abschlägigen Antwort von 2006. In einer vierseitigen Stellungnahme versuchte Jean-Frédéric Jauslin, der Direktor des BAK, zu belegen, dass Margarete Mauthner in jedem Fall den Gegenwert von 10'000 Franken erhalten hatte und nicht unter Druck verkaufen musste. Er drehte den Spiess um und behauptete, Reinhart habe nicht nur einen fairen Marktpreis, sondern einen Preis bezahlt, der über dem Preis von vergleichbaren Angeboten gelegen habe. Jauslin widerspricht dem Ergebnis der Bergier-Kommission diametral und meint, Reinhart habe «korrekt und moralisch tadellos» gehandelt. "
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